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Sieg für Donald Trump

Der SUPREME COURT OF THE UNITED STATES OF AMERICA (Bild), oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten, hat einstimmig Donald Trumps Einreisesperre bestätigt und untere Instanzen korrigiert. Der SUPREME COURT OF THE UNITED STATES OF AMERICA (Bild), oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten, hat einstimmig Donald Trumps Einreisesperre bestätigt und untere Instanzen korrigiert. © Pixabay

Einreiseverbot wird umgesetzt

Ach, wie war die Häme und Schadenfreude bei den Zeitungen „New York Times“ und „Washington Post“ (selbstverständlich – wie könnte es auch anders sein – vor allem auch in den deutschen Medien) groß, als einzelne untere Richter das von Donald Trump erlassene Einreiseverbot für Bürger aus den Staaten Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen kippten. Der US-Präsident begründete seinen Erlass mit Sicherheitsinteressen. Konkret ging es um ein 90-tägiges Einreiseverbot. Während dieser Zeit sollte eine neue Gesetzesnovelle erarbeitet werden. Gleichzeitig beinhaltete die Entscheidung von Trump ein 120-tägiges Einreiseverbot für Flüchtlinge aus allen Ländern. Es begann sofort ein Trommelfeuer gegen den Präsidenten aus allen Rohren. Trump verletze die Verfassung und schade dem Ansehen der Vereinigten Staaten.

In Deutschland übertrafen sich die Kommentatoren mit wüsten Beschimpfungen. Von Diktatur-Methoden wurde gar gesprochen. Gleichzeitig wurde der „Mut“ einzelner Richter, die Trump „stoppten“, euphorisch als Sieg der Verfassung der Vereinigten Staaten gefeiert.

Sosehr die Medien tagelang zum Teil sehr plakativ die vermeintliche Niederlage des Präsidenten kommentierten, sosehr sind sie fast kleinlaut abgetaucht, als der oberste amerikanische Gerichtshof, der „Supreme Court of the United States“, jetzt entschied, die Einreisesperre wieder in Kraft zu setzen. Diese Entscheidung der höchsten Richter war dann den Kommentatoren in Deutschland kein Leitartikel wert. Man wagte dann auch nicht, die Richter des obersten Gerichtshofes zu kritisieren, denn deren Entscheidung zugunsten des Präsidenten, und dies ist die eigentliche Kernbotschaft, fiel – oh weh für die Betroffenheitsjournalisten – einstimmig! Somit war keineswegs die Stimme des zuletzt von Trump ernannten neuen Höchstrichters ausschlaggebend.

Die Entscheidung der neun obersten Richter war ein Ohrfeige für alle, die immer noch nicht die Niederlage ihrer Göttin Hillary Clinton bei der Präsidentenwahl überwunden haben und mit allen möglichen Meldungen und angeblichen Skandalen Trump wieder aus dem Weißen Haus jagen wollen – notfalls auch durch die Mobilisierung politisierender „unterer“ Richter in den Vereinigten Staaten. Im Grunde ist die jetzt erfolgte Entscheidung der Höchstrichter eine klare Abgrenzung über Entscheidungen, für die allein der Präsident zuständig ist, und den Angelegenheiten der Justiz.

Der gewählte US-Präsident (egal wie er heißt, egal aus welcher Partei) ist für die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten und deren Bürger verantwortlich und kein Richter. Wenn der Präsident mit seiner riesigen Administration letztendlich zur Entscheidung kommt, dass die Sicherheit gefährdet ist, muss er handeln. Die USA sind seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf das WTC in New York, dem Pentagon und andere Gebäude, ein „gebranntes Kind“. Genau diejenigen, die dem Präsidenten Machtmissbrauch vorwerfen, wären die ersten, die lautstark die Regierung wegen Untätigkeit kritisieren würden, käme es zu vergleichbaren Anschlägen des „Nine Eleven“ aus dem Umfeld der Terrorszene. Vielleicht darf daran erinnert werden, dass „Nine Eleven“ u.a. aus Hamburg (Fall Atta) geplant wurde. Der islamische Terrorist war übrigens in Hamburg integriert; er studierte dort, wurde Diplom-Ingenieur, war bei der Stadtplanung beschäftigt und plante dennoch die Anschläge.

Würde jeder einzelne untergeordnete Richter anfangen, Entscheidungen des Präsidenten aufzuheben, hätten die USA unter Umständen Hunderte Präsidenten, dann bräuchten die Bürger auch keinen Präsidenten zu wählen. Fragen der nationalen Souveränität und inneren und äußeren Sicherheit – und vor allem die Beurteilung darüber, wann diese gefährdet sind – können nicht von der Justiz entschieden werden. Die Justiz hat Strafen zu ahnden, nicht politische Entscheidungen zu treffen. Man stelle sich vor, der Präsident würde eine militärische Maßnahme befehlen und irgendeinem Richter fiele es ein, diese Entscheidung aus genau wiederum irgendwelchen Gründen der Verfassung wieder aufzuheben. Das Land wäre gelähmt. Genau diese Gefahr haben jetzt die obersten Richter erkannt und untere Instanzen zurechtgestutzt, die sich anmaßten, Ersatzpräsident spielen zu müssen.

Es ist leider eine Unsitte geworden, dass Nichtregierungsorganisationen (oft noch vom Staat mitfinanziert), Kirchen, Lehrer und leider auch Richter politisch motiviert handeln und somit in Kompetenzen eingreifen, die ihnen nicht zustehen.

 

Günter Spahn

 Herausgeber und Chefredakteur Zielgruppen-Medien Verlag