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Wahlrechtsreform: Ein Bubenstück der Ampel

Eine Wahl muss den Willen des Souveräns widerspiegeln. Eine Wahl muss den Willen des Souveräns widerspiegeln. © Pixabay

Jetzt ist der Bundespräsident gefragt – Er sollte die Unterschrift verweigern

Der 17. März 2023 war ein ganz dunkler Tag des deutschen Parlamentarismus! Die Ampel-Koalition hat eine sogenannte „Wahlrechtsreform“ beschlossen, die einem Anschlag auf den deutschen Föderalismus gleicht und den Zusammenhalt der Deutschen in West und Ost und Süd und Nord empfindlich stört. Millionen Wählerstimmen in den Wahlkreisen, etwa für die CSU in Bayern, könnten künftig „für die Katz“ sein, selbst wenn die CSU fast alle Wahlkreise (also die Direktmandate) in Bayern gewänne.

Wie kann das sein? Grund ist die jetzt durch die Ampel im Hauruck-Verfahren beschlossene Abschaffung der Grundmandatsklausel, bei der eine Partei im Bundestag vertreten war, wenn sie mindestens drei Direktmandate über die Erststimmen in Wahlkreisen erhielt. Das war für die CSU nie ein Problem, weil sie mit der Erststimme locker fast alle Wahlkreise gewann. Bei der Bundestagswahl 2021 waren dies 45 der 46 bayerischen Direktmandate. Jetzt nützen der CSU aber künftig alle gewonnenen Wahlkreise nichts mehr, wenn sie nicht bundesweit die Quote von 5% erreicht. Dies mag zwar nur Theorie sein, aber bei der Bundestagswahl 2021 erzielte die CSU trotz dem mit Abstand besten Ergebnis aller Parteien, bundesweit  hochgerechnet 5,2% – also nur knapp über der Schallmauer!

Die Wahlkreise sind die Herzkammer – nicht die anonymen Listen

Aber selbst wenn die CSU wieder an frühere Zahlen anknüpfen wird und locker die Quote von 5% überschreitet, können durchaus gewonnene CSU-Wahlkreismandate entfallen, weil künftig die Direktmandate mit den Zweitstimmen verrechnet werden. Und genau da, bei der Bewertung bzw. der Benachteiligung der Erststimmen in den Wahlkreisen, liegt der Casus Belli der „Reform“, die geradezu demokratiefeindlich ist. Die Wahlkreise sind nämlich die Herzkammer; die direkt gewählten Abgeordneten sind in „ihrem“ Wahlkreis die Brücke für die Anliegen der Menschen. Im Wahlkreis wählen die Bürger den Kandidaten ihrer Wahl „vor Ort“, einen Bewerber den sie – im Gegensatz zu anonymen Listen der Zweitstimmen – durch Sprechstunden im Wahlkreis kennen. Hier, in den Wahlkreisen und nur in den Wahlkreisen, wird Bürgernähe praktiziert und diese geht verloren, wenn die Wähler sich manipuliert fühlen! Wer wie die FDP noch nie einen Wahlkreis gewonnen hat, kann natürlich dafür sein, die Bedeutung der Erststimmen zu vernachlässigen. Die Erststimme (dies kommt schon vom Namen her klar zum Ausdruck) ist die Erststimme und wer einen Wahlkreis gewonnen hat, muss auch in den Bundestag kommen.

Was die Ampel jetzt zusammengeschustert hat, ist nichts anderes als ein Anschlag auf das Demokratieverständnis. Eine „Wahlreform“, die der (gemessen an den Wahlergebnissen) erfolgreichsten Partei Deutschlands unter Umständen alle Mandate regelrecht „klaut“, ist keine Reform. Dies versteht kein Mensch! Die Verfassungsrichter in Karlsruhe werden wohl letztendlich entscheiden müssen. Das Flickwerk wird zur weiteren Politikverdrossenheit führen, aber vielleicht will diese Abstinenz sogar die Ampel. Doch das eigentliche Problem haben die Damen und Herren der Ampel offensichtlich entweder nicht begreifen wollen oder nicht gesehen:  Beides ist schlimm! Die „Wahlrechtsreform“ führt auch zu einem Auseinanderdriften der Deutschen und der verschiedenen Bundesländer – auch in Mitteldeutschland.

Der Bundespräsident sollte intervenieren

Wollen wir neue Mauern in Deutschland und seien sie nur geistig?  Bayern z.B. darf die Hälfte in den Finanzausgleich der Länder zahlen und ist auch infolge der seit Jahrzehnten erfolgreichen Standort- und Wirtschaftspolitik der CSU das wohl attraktivste Bundesland, das allein mit 662 Milliarden Euro (2021) fast 20% des deutschen Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet. Doch von wichtigen Entscheidungen will man das Land als Bollwerk gegen ideologische Träumereien der Ampel-Regierung fernhalten. Was ist jetzt zu tun? Der Gang in die heimliche Hauptstadt Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht wird wohl unvermeidlich sein. Auch die Linke will klagen. Besser wäre es freilich, wenn der Bundespräsident, der keineswegs machtlos ist,  das Gesetz der „Wahlrechtsreform“ so nicht akzeptiert. Der Bundespräsident steht über den Parteien, er hat das Land und seine Bevölkerung zusammenzuhalten und deshalb kann er nach bestem Ermessen eigentlich die „Flickwerk Wahlrechtsreform“ – so wie es jetzt verabschiedet wurde – nicht unterzeichnen oder er sollte es nicht unterzeichnen. Er wäre nicht der erste Bundespräsident, der Gesetze wieder zurückwies.

Selbstverständlich muss im Übrigen der Bundestag – was die Anzahl der Köpfe betrifft – verkleinert werden. Dies ist unbestritten. Da gibt es viele Modelle, ein Flickwerk muss es nicht sein!

Letzte Änderung am Sonntag, 19 März 2023 21:24
Günter Spahn

 Herausgeber und Chefredakteur Zielgruppen-Medien Verlag

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