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Bundesverfassungsgericht verlangte in seinem Urteil Verantwortung

Die Öffentlich-Rechtlichen Medien, dies sind in erster Linie die Rundfunk- und Fernsehanstalten der ARD und des Senders Deutschlandradio sowie die Fernsehangebote des ZDF, haben eigentlich eine hohe Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Sie sollen die flächendeckende neutrale, unabhängige und ausgewogene Information und Unterhaltung der Bevölkerung sicherstellen. Aus früheren vielleicht berechtigten Gründen, als zunächst ARD und ZDF noch eine weitgehende Alleinstellung hatten, werden immer noch die verschiedenen Anstalten durch den gesetzlichen Rundfunkbeitrag (für Rundfunk und Fernsehen) finanziert. Dieser Auftrag wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe mit Urteil vom 18. Juli 2018 nochmals ausdrücklich bestätigt, obwohl sich die Voraussetzungen dafür inzwischen geändert haben.

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Sympathie ersetzt Recherche

Die Zeitungen und Zeitschriften verlieren Leser – die Auflagen sinken! Das Ansehen der Journalisten verliert immer mehr an Glaubwürdigkeit. Das Wort „Lügenpresse“, bekanntgeworden im Umfeld von Pegida und der einsetzenden Flüchtlingskrise, ist nicht mehr zu tilgen! Der Zusammenhang Medien und Flüchtlingskrise ist aber nur ein Beispiel. Geärgert hat die Leser auch die kritiklose Übernahme von politischen Aussagen: Die Notwendigkeit der Willkommenskultur wurde z.B. mit dringend benötigten Ärzten und anderen hochqualifizierten Fachleuten aus Syrien und anderen Ländern begründet. Relativ rasch stellte sich dann eine andere Sicht heraus.

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