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Die Öffentlich-Rechtlichen Medien und ihr Auftrag

Der Berliner „RIAS“ war Maßstab der Rundfunkentwicklung im Nachkriegsdeutschland. Der Berliner „RIAS“ war Maßstab der Rundfunkentwicklung im Nachkriegsdeutschland. © www.deutschlandradio.de/

Bundesverfassungsgericht verlangte in seinem Urteil Verantwortung

Die Öffentlich-Rechtlichen Medien, dies sind in erster Linie die Rundfunk- und Fernsehanstalten der ARD und des Senders Deutschlandradio sowie die Fernsehangebote des ZDF, haben eigentlich eine hohe Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Sie sollen die flächendeckende neutrale, unabhängige und ausgewogene Information und Unterhaltung der Bevölkerung sicherstellen. Aus früheren vielleicht berechtigten Gründen, als zunächst ARD und ZDF noch eine weitgehende Alleinstellung hatten, werden immer noch die verschiedenen Anstalten durch den gesetzlichen Rundfunkbeitrag (für Rundfunk und Fernsehen) finanziert. Dieser Auftrag wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe mit Urteil vom 18. Juli 2018 nochmals ausdrücklich bestätigt, obwohl sich die Voraussetzungen dafür inzwischen geändert haben.

Längst wurde das Informationsangebot der Öffentlich-Rechtlichen durch private Rundfunk- und Fernsehanstalten ergänzt. Immer stärker gewinnen auch Soziale Medien über das Internet Zulauf. Unzählige Bürger(innen) nutzen daher die Angebote insbesondere der Öffentlich-Rechtlichen Medien eben nicht; sie sehen daher im gesetzlichen Rundfunkbeitrag eine nicht gerechtfertigte Zwangsabgabe. Kritisiert wird auch die angeblich fehlende Neutralität und Qualität. Dennoch hat das BVG aus übergeordneten Interessen – vielleicht ein letztes Mal – den gesetzlichen Rundfunkbeitrag für Rundfunk- und Fernsehsendungen der Öffentlich-Rechtlichen bestätigt. Aber, und dies wird heute oft vergessen, das BVG hat ausdrücklich in seinem Urteil einen verantwortungsvollen Sendebetrieb der öffentlich-rechtlichen Anstalten gefordert und festgeschrieben.

Und genau unter diesem Aspekt könnte es unter geänderten Voraussetzungen, nämlich die fehlende Ausgewogenheit und Qualität der Öffentlich-Rechtlichen, zu einem neuen Anlauf gegen den zwangsfinanzierten Rundfunk- und Fernsehbeitrag kommen, denn auch das BVG begründet seine Urteile „Im Namen des Volkes“. Wenn aber mehrheitlich das Volk, einen gesetzlichen Beitrag aufgrund der fehlenden Qualität ablehnt, werden auf Dauer die Mandatsträger im Bundestag und in den Landtagen an einer Überprüfung der Öffentlich-Rechtlichen Medien nicht vorbeikommen. Neue Gesetzesgrundlagen gelten dann auch für das BVG, wenn die von ihm selbstgestellte Forderung nach Qualität und Ausgewogenheit nicht mehr eingehalten wird.

Wiederholungen und Betroffenheitsjournalismus

Es gibt zahlreiche Beispiele, die eine Vernachlässigung des Auftrages der Öffentlich-Rechtlichen belegen. Allein die zahlreichen Wiederholungen „der Wiederholungen“ mit zum Teil niveaulosen Filmen, entsprechen nicht der Forderung des BVG nach Qualität. Auch rechtfertigen Billigproduktionen der überhand nehmenden Tatort-Krimis eine Überprüfung des Sendeauftrages. Fast vergeht kein Tag, ohne einen Tatort in den verschiedenen ARD-Anstalten mit einem nicht mehr zu überbietenden Unsinn – bei gleichzeitiger Brutalität – der Handlung. Viele Psychologen sehen in der Tatort-Reihe einen Beitrag zur Verrohung der Jugend und Gesellschaft.

Auch der Betroffenheitsjournalismus – Themenfelder Politik, Klima, Mobilität, Energie – hat längst die Sendeanstalten unterwandert. Argumente, die nicht dem Wächterrat des Mainstream passen, werden ausgeblendet oder finden sogar überhaupt kein Gehör und wenn, dann nur als eine durchschaubare Alibiveranstaltung. Ein Beispiel sind die „Plauderstunden“ in den Talk-Shows. Aktuell war vor einigen Tagen eine ganz üble Entgleisung der Gesang des WDR-Kinderchores „Meine Oma ist ne Umweltsau“, der zu einem regelrechten Aufstand in der Öffentlichkeit führte. Das geschmacklos umgedichtete „Lied“ hatte in seiner Wahrnehmung den Charakter der Aufwiegelung gegen die ältere Generation erzeugt und nahtlos einen menschenverachtenden Tweet der „Fridays for Furture“ – Bewegung (Warum reden uns die Großeltern immer noch jedes Jahr rein; die sind ja doch eh bald nicht mehr dabei) ergänzt.

Als die Brisanz des instrumentalisierten früheren Gassenhauers, die auch den NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet äußerste verärgerte, schnell zahlreiche Protestwellen (übrigens auch bei jungen Menschen) zur Folge hatte, versuchte man fadenscheinig zu retten, was noch zu retten ist und stufte den umgedichteten Kindergesang als Satire ein. Satire, dies ist die neue Umschreibung, wenn Fehlentwicklungen oder Versäumnisse in der Verantwortung entschuldigt werden sollen. Doch hinter jeder Satire steckt wie bei einem Kabarettbeitrag auch eine Portion Ernsthaftigkeit. Für die Öffentlich-Rechtlichen, konkret den WDR, ist der Liedvortrag „Meine Oma ist ne …“ ein Super-Gau, weil in der Tat nur schwer einsehbar ist, mit verordneten „Zwangsgebühren“ einen unverantwortlichen Unsinn bzw. Geschmacklosigkeiten zu finanzieren.

Günter Spahn

 Herausgeber und Chefredakteur Zielgruppen-Medien Verlag

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